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Krankengymnastik am Gerät

Neu ab Januar 2010: Gerätegestützte Krankengymnastik

Seit dem 1. 7. 2001 können Ärzte Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) verordnen. Verordnungsrelevant sind dabei bestimmte Beschwerdebilder, denen eine primäre Muskelkräftigung, Ausdauer, Koordination, Wiederherstellung alltagsspezifischer Belastung sowie funktionelle Bewegungsabläufe im alltäglichen Leben laut den Heilmittelrichtlinien zugeordnet werden:

  • Wirbelsäulenerkrankungen aller Art
  • Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie
  • Endoprotesen
  • Bandrupturen
  • Sehnen- und Muskelrupturen
  • Gelenk- und Weichteilerkrankungen

Die Dauer für eine Behandlungseinheit KG-Gerät beträgt 50 bis 60 Min

Als weitere Fortbildungsmaßnahme hat Herr Weil eine Ausbildung zum Hock Schmerztherapeuten absolviert.

Detaillierte Informationen zu dieser Schmerztherapieform finden Sie hier.

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