Krankengymnastik am Gerät
Neu ab Januar 2010: Gerätegestützte Krankengymnastik
Seit dem 1. 7. 2001 können Ärzte Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) verordnen.
Verordnungsrelevant sind dabei bestimmte Beschwerdebilder, denen eine primäre Muskelkräftigung,
Ausdauer, Koordination, Wiederherstellung alltagsspezifischer Belastung sowie funktionelle
Bewegungsabläufe im alltäglichen Leben laut den Heilmittelrichtlinien zugeordnet
werden:
- Wirbelsäulenerkrankungen aller Art
- Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie
- Endoprotesen
- Bandrupturen
- Sehnen- und Muskelrupturen
- Gelenk- und Weichteilerkrankungen
Die Dauer für eine Behandlungseinheit KG-Gerät beträgt 50 bis 60 Min
Als weitere Fortbildungsmaßnahme hat Herr Weil eine Ausbildung zum Hock Schmerztherapeuten absolviert.
Detaillierte Informationen zu dieser Schmerztherapieform finden Sie hier.